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VGH Bayern, 29.10.2010 - 6 ZB 08.2613 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (verneint) Bundesbeamtenrecht; Widerruf der Insichbeurlaubung; kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Rechtskraft; fehlender Kausalzusammenhang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Ansbach, 15.12.2004 - AN 11 K 04.01640
Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2010 - 6 ZB 08.2613
In einem vorangegangenen Verfahren hatte das Verwaltungsgericht die Anfechtungsklage der Klägerin auf Aufhebung des Widerrufs ihrer Insichbeurlaubung zum 31. Oktober 2004 und die Leistungs- bzw. Verpflichtungsklage auf Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz als Partner Account Managerin als unbegründet abgewiesen, der Anfechtungsklage gegen die Versetzung der Klägerin von der Geschäftskundenniederlassung Süd zu Vivento wegen einer fehlerhaften Auswahlentscheidung hingegen stattgegeben (Urteil vom 15.12.2004 Az. AN 11 K 04.01640).Es ist rechtskräftig entschieden, dass die bewilligte Insichbeurlaubung der Klägerin zur Wahrnehmung einer Tätigkeit als Partner Account Managerin zu Recht widerrufen worden ist (VG Ansbach vom 15.12.2004 Az. AN 11 K 04.01640; BayVGH vom 30.3.2006 Az. 15 ZB 05.269).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2010 - 6 ZB 08.2613
Dieser Berufungszulassungsgrund liegt vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2010 - 6 ZB 08.2613
Dieser Berufungszulassungsgrund liegt vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624).